Allgemeine Geschäftsbedingungen

A Geltung

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Alle Lieferungen und Leistungen der DiamondGroup GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit der DiamondGroup GmbH, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

B Vertragsschluss

  1. Angebote der DiamondGroup GmbH erfolgen freibleibend. Die Angebote stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Das Angebot des Kunden gilt als angenommen, falls es nicht binnen zwei Wochen abgelehnt wird. 2. An die DiamondGroup GmbH erteilte Aufträge und Bestellungen stellen ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über die in dem Auftrag oder der Bestellung näher bezeichneten Waren dar. Die Unterscheidung zwischen Auftrag und Bestellung erfolgt lediglich aufgrund interner Erfordernisse bei der DiamondGroup. Ein Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn die DiamondGroup das Angebot ausdrücklich annimmt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die DiamondGroup vor jedem Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung des Kunden durch die R+V Kreditversicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden vornehmen lässt. 3. Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch von Dritten gefertigten Komponenten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere beim Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. 4. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

 

C Lieferzeit, Teillieferungen

  1. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der DiamondGroup GmbH angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten, diese liegen in der Regel bei 6-8 Wochen. 2. Die DiamondGroup GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. 3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die DiamondGroup GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

D Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen der DiamondGroup GmbH und verstehen sich ab dem von der DiamondGroup GmbH gewählten Auslieferungslager zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren, Kosten etc. werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers der DiamondGroup GmbH auf den Vertragspartner über. 3. Rechnungen der DiamondGroup GmbH sind, soweit nicht Vorkasse oder ein Zahlungsziel vereinbart wurde, sofort nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar, spätestens jedoch unverzüglich nach Erhalt der Lieferungen der DiamondGroup GmbH. Die DiamondGroup GmbH nimmt Schecks stets nur erfüllungshalber an; die Einzugsspesen werden dem Vertragspartner berechnet. Im Falle von Teillieferungen gemäß C2, ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. 4. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden berechnet die DiamondGroup GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank; der DiamondGroup GmbH bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Kunde der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens der DiamondGroup GmbH vorbehalten. 5. Der Kunde kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der DiamondGroup GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

E Gewährleistung

  1. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist die DiamondGroup GmbH nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. 2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung der DiamondGroup GmbH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind der DiamondGroup GmbH unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist die Absendung der Anzeige (Poststempel). Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377,378 HGB bleiben unberührt. 3. Der Kunde ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, der DiamondGroup GmbH die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl der DiamondGroup GmbH entweder beim Käufer oder bei der DiamondGroup GmbH. Verweigert der Kunde die Überprüfung, dann wird die DiamondGroup GmbH von der Gewährleistung frei. 4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Kunde oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, wenn der Mangel kausal durch den Eingriff bzw. die Änderung eingetreten ist. Im Falle der Nachbesserung erwirbt die DiamondGroup GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird die DiamondGroup GmbH mit Eingang beim Kunde Eigentümer der auszutauschenden Vertragsware.

 

F Umtauschrecht

Die DiamondGroup GmbH gewährt ihren Kunden ein Umtauschrecht der von ihr gelieferten Waren (ausgenommen Farbsteinschmuck, lose Steine und Schmuck mit zertifizierten Diamanten, Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch sowie mit GIA- / De Beers- und Solitaire-Edelholzdisplays gelieferten Waren) unter folgenden Bedingungen: 1. Die umzutauschende Ware ist im vollem Umfange bezahlt. 2. Es sind auch aus sonstigen Lieferungen keine Kaufpreisanforderungen der DiamondGroup GmbH dem Kunden gegenüber offen. 3. Die Ware, die umgetauscht werden soll, befindet sich in dem Zustand, den sie bei Lieferung durch die DiamondGroup GmbH hatte. 4. Seit Lieferung der Ware, die umgetauscht werden soll, ist kein längerer Zeitraum als 12 Monate vergangen; der Lauf der Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum der Rechnung, die durch die DiamondGroup GmbH übermittelt worden ist. Nach Ablauf der Frist ist ein Umtausch nicht mehr möglich, das Umtauschrecht erloschen. 5. Der Umtausch wird in einem Verhältnis von 1:2 gewährt. Der Wert der umzutauschenden Ware muss die Hälfte des Volumens der neu erworbenen Ware betragen. 6. Sollte durch die DiamondGroup GmbH eine mangelhafte Lieferung erfolgt sein, richtet sich die Rückgabe oder Umtausch der Ware nach den gesetzlich einschlägigen Vorschriften. Eine Rückgabe oder Umtausch einer solchen mangelhaften Ware fällt nicht unter das vorstehende Umtauschrecht.


G Haftung

  1. Wird von der DiamondGroup GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung der DiamondGroup GmbH der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung der DiamondGroup GmbH beschränkt. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise in anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der DiamondGroup GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. die Haftung der DiamondGroup GmbH ist auch in diesem Falle der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung der DiamondGroup GmbH beschränkt.

 

H Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen der DiamondGroup GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten („Vorbehaltsware“) geht erst mit Erfüllung sämtlicher Forderungen der DiamondGroup GmbH aus der gesamten Geschäftsverbindung auf den Kunden über. Als Forderungen der DiamondGroup GmbH aus der Geschäftsverbindung gelten auch die künftig entstehenden Forderungen. 2. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstanden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe an die DiamondGroup GmbH ab, soweit diese Ansprüche den Wert der zu sichernden Forderung der DiamondGroup GmbH um nicht mehr als 20% übersteigen (dingliche Teilverzichtsklausel). Die DiamondGroup GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die der DiamondGroup GmbH abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte der DiamondGroup GmbH hinweisen. 3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag der DiamondGroup GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der DiamondGroup GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die DiamondGroup GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes ihrer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der DiamondGroup GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die DiamondGroup GmbH verwahrt. 4. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Die DiamondGroup GmbH ist in einem solchen Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Die DiamondGroup GmbH kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen. 5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und der DiamondGroup GmbH auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Kunde tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an die DiamondGroup GmbH ab. Die DiamondGroup GmbH nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

 

I Export

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferung in Länder, an Empfänger oder zu Zwecken, von welchen der Kunde weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftlichen Kontrolle unterliegen.

 

J Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. 2. Die DiamondGroup GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

 

K Verschiedenes

  1. Es gilt deutsches Recht. 2. Für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort Lonnig und ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz. Ein Gerichtsstand ist in Koblenz ebenfalls begründet, falls bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden nicht bekannt sind oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat. 3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mitgeteilt. Ändert die DiamondGroup GmbH ihre AGB zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Die DiamondGroup GmbH weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

Stand: Januar 2024